Krankenkassenunterstützte Kurse nach §20 SGB V

Pilates

Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V:
Nach dem fünften Sozialgesetzbuch § 20 (Prävention und Selbsthilfe) sollen Präventionen, d.h. Vorbeugemaßnahmen, erbracht werden, die den Gesundheitszustand verbessern und die Ungleichheit von sozialen Gesundheitschancen verhindern. Diese Maßnahmen werden von den Krankenkassen gefördert und zum Teil bezuschusst.
Im H2 Studio für Fitness und Rehatraining werden dafür bereits folgende Präventionsmaßnahmen angeboten:

 


Diese Kurse werden von unseren ausgebildeten und zertifizierten Kursleiter/innen durchgeführt.
Kurse sind durch alle großen Krankenkassen zertifiziert.


Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns. Schreiben Sie uns per E-Mail, rufen Sie uns an und wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen!

Präventionskurse
Fit und Vital bleiben